Sexual­strafrecht

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Bei Sexualdelikten, insbesondere bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung, handelt sich um schwere Straftaten und es droht Ihnen im Falle einer Verurteilung oftmals eine Freiheitsstrafe oder zumindest ein Eintrag im Führungszeugnis.

Dabei führt bereits ein entsprechender Vorwurf meist zu schwerwiegenden Konsequenzen für den Beschuldigten. Befragungen von Zeugen im Umfeld von Nachbarn, Familie oder Beruf durch die Ermittlungsbeamten führen zu einer enormen Rufschädigung und Vorverurteilung. Hier gilt es, sich nachdrücklich für die Wahrung der Unschuldsvermutung einzusetzen.

Auch drohen fast immer Durchsuchungen, die Beschlagnahme von möglichen Beweismitteln und nicht selten die vorläufige Festnahme oder sogar Untersuchungshaft.

Deshalb ist kompetenter Rechtsrat zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen unumgänglich. Wir stehen an Ihrer Seite und verteidigen dabei Ihre Rechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Durch unsere langjährige besondere Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ladung, einer Verhaftung oder Anklage sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen abgeben. Das Gesetz sieht auch für viele, jedenfalls für nahe Familienangehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) vor. Auch diesen Familienangehörigen ist im Falle einer Vorladung zunächst zu raten, sich auf dieses Recht zu berufen und nicht auszusagen.

Wir fordern nach unserer Mandatierung durch Sie umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte an und erläutern Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten. So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Sollte es zum Verfahren kommen, entwerfen wir gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie. Hierbei greifen wir insbesondere auf unsere zusätzlich Expertise im Bereich der Informationstechnik zurück, sofern die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern oder anderen elektronischen Endgeräten stehen.

Diskretion und Stillschweigen sind dabei selbstverständlich unverrückbare Kriterien unserer Tätigkeit.

Wir streiten für Ihr gutes Recht!
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