Khatib | Habermann ist als bundesweit tätige Kanzlei auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert.
Wir sind spezialisierte Strafrechtler, die sich in ihrer juristischen Laufbahn frühzeitig auf diesen Rechtsbereich konzentriert haben. Dadurch können wir auf einen großen Erfahrungsschatz und vielfältige Kompetenzen für jede strafrechtliche Problematik zurückgreifen.
Die mit einem Strafverfahren verbundenen Maßnahmen bringen besonders weitreichende Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger mit sich und stellen für Beschuldigte daher eine große Belastung dar. Um diese Bürde wissen wir und unterstützen Sie daher nicht nur fachlich optimal, sondern bringen auch das nötige persönliche Fingerspitzengefühl mit, um Ihren Bedürfnissen in jeder Hinsicht gerecht zu werden. Daneben sind unbedingte Einsatzbereitschaft und Verhandlungsstärke für uns kennzeichnend.
Wir kämpfen in jeder Phase des Strafverfahrens für Sie. Unser Ziel ist dabei stets, engagiert die Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte zu erreichen. Sei es bei einer Hausdurchsuchung, im Falle der Untersuchungshaft oder einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung: Wir können Sie anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse kompetent zur passenden Strategie beraten und setzen uns für einen bestmöglichen Verfahrensausgang ein. Auch wenn bereits ein Urteil gegen Sie ergangen ist, beraten wir Sie gerne und vertreten Sie im Bereich Berufung und Revision sowie während der Strafvollstreckung.
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Der Einsatz für unsere Mandanten steht für uns stets an erster Stelle. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Zusammenhang Ihnen welche Delikte vorgeworfen werden; in unserer Kanzlei findet sich für jedes Verfahren – ob bei umfangreichen (Wirtschafts-) Strafverfahren oder bei vermeinlichen Bagatellfällen – der richtige Ansprechpartner. Ebenso sind wir mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts vertraut und vertreten Sie in Ordnungswidrigkeitenverfahren jeglicher Art. In geeigneten Fällen vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Fin Keith Habermann auch im Zivilprozess.
Sie haben als Beschuldigter in jeder Phase des Strafverfahrens das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen. Es ist nie empfehlenswert, ohne anwaltliche Beratung einer Ermittlungsmaßname (z.B. Durchsuchung oder Mitnahme von Unterlagen) zuzustimmen oder gar eine Aussage zu tätigen. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. In dringenden Notfällen wie Festnahmen oder Durchsuchungen sind wir 24 Stunden für Sie erreichbar.
Neben unserem praktischen Engagement sind wir wissenschaftlich tätig, bringen uns an der Universität zu Köln ein und publizieren in der rechtswissenschaftlichen Fachliteratur. Eine kontinuierliche Fortbildung ist für uns selbstverständlich, sodass wir Sie stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und Rechtsprechung verteidigen.